Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Die Republik Korea befindet sich derzeit weiter in einer innenpolitischen Krise, auch wenn das am 3. Dezember verhängte Kriegsrecht am 4. Dezember wieder aufgehoben wurde.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Meiden Sie auch politisch bedeutsame Orte, in denen es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen könnte, z. B. die Umgebung der Nationalversammlung oder von herausgehobenen Regierungsgebäuden, z. B. der Präsidialverwaltung im Seouler Stadtteil Yongsan.
- Informieren Sie sich auch weiterhin über die koreanischen Medien und halten Sie sich an die Anweisungen der koreanischen Behörden und Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Terrorismus
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Die Republik Korea ist ein demokratisch verfasster Staat mit einer lebendigen Zivilgesellschaft. Das äußert sich insbesondere in den Großstädten in einer Vielzahl von Demonstrationen, die diszipliniert durchgeführt werden und nahezu ausnahmslos friedlich bleiben.
Die schwierigen politischen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) haben in den vergangenen Jahren keine Auswirkung auf die Sicherheitslage für Reisende gehabt.
Kurzfristige Lageänderungen aufgrund von Spannungen zwischen Nord- und Südkorea können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Die südkoreanischen Behörden führen deshalb gelegentlich Notfall- und Krisenübungen durch. In diesem Zusammenhang ertönen Sirenen, der Straßen- und öffentliche Verkehr wird gestoppt und Passanten werden gebeten, sich zu den nächsten Schutzräumen (in der Regel in U-Bahnschächten oder Tiefgaragen) zu begeben. Die Teilnahme ist für ausländische Staatsangehörige nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Nutzen Sie ggf. die EmergencyReadyApp für iOS und Android für Verhaltenstipps und Warnmeldungen, die nächste Notunterkunft, Polizeistation und Notaufnahme
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt kaum vor.
- Lassen Sie dennoch die übliche Vorsicht walten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Südkorea liegt in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben kommen kann.
Es gibt vier ausgeprägte Jahreszeiten: Die Monsunzeit von Juni bis August ist feuchtheiß, der Winter von Dezember bis Februar kalt und trocken, das Frühjahr und der Herbst sind gemäßigt.
Insbesondere zwischen Juli und September kann es zu Taifunen und heftigen Regenfällen, Überflutungen und Erdrutschen kommen, die auch zu Behinderungen im Reiseverkehr führen können.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Südkorea verfügt über ein sehr gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz mit Inlandsflügen, modernen Zug- und auch Busverbindungen, die Hauptstadt Seoul zudem über ein hervorragendes U-Bahnnetz, andere Großstädte haben ebenfalls U-Bahnen (u.a. Busan, Daegu, Gwangju). Straßen sind sehr gut ausgebaut, es gibt ein dichtes Autobahnnetz, das meist kostenpflichtig ist. In größeren Städten sind Informationen des öffentlichen Personennahverkehrs und die Straßenbeschilderung überwiegend sowohl in koreanischer Schrift als auch in lateinischen Buchstaben. Außerhalb von größeren Städten muss mit Ausschilderungen nur in koreanischer Schrift gerechnet werden.
Grenzgebiet zu Nordkorea
Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein vier Kilometer breiter Grenzstreifen, in dessen Vorfeld beiderseitig umfangreiche Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung an die Teilungslinie. Erst seit wenigen Jahren existiert im Osten und Westen des Grenzverlaufs je ein Grenzübergang. Diese waren zeitweise und nur von Süden her für touristische Tagesausflüge von Süd- nach Nordkorea passierbar, gegenwärtig sind sie geschlossen. Die formelle Einreise nach Nordkorea ist von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten (Volksrepublik China, Russland) erfolgen.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und bis zu einem Jahr in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
In Südkorea sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal; gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. Die Akzeptanz ist in der breiten Bevölkerung, insbesondere bei der älteren Bevölkerungsschicht, nicht besonders ausgeprägt.
Rechtliche Besonderheiten
Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Für das Aufsteigenlassen von Drohnen sind Genehmigungen erforderlich.
Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das südkoreanische Recht unterscheidet nicht zwischen „harten" und „weichen" Drogen. Auch der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen wird strafrechtlich geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Won (KRW). Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels sowie Wechselstuben möglich. Barabhebungen mit gängigen internationalen Kreditkarten sind an gekennzeichneten Geldautomaten („Global ATM") möglich, soweit dies nicht durch individuelle Beschränkungen der deutschen Kreditinstitute ausgeschlossen ist. Auch in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann mit Kreditkarte bezahlt werden. Das Abheben von Bargeld mit deutschen Debitkarten (Girocard) ist kaum möglich.
- Erkundigen Sie sich vor der Reise beim deutschen Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein. Eine Mindestrestgültigkeit besteht nicht.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Visum
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization)
Bis zum 31. Dezember 2024 benötigen deutsche Staatsangehörige keine K-ETA mehr, um visumfrei nach Südkorea einzureisen. Weitere Informationen können auf der K-ETA Webseite eingesehen werden.
Wiedereinreiseerlaubnis
Single-Entry-Visum-Inhaber (Aufenthaltsdauer über 90 Tage), die während der genehmigten Aufenthaltsdauer die Republik Korea verlassen und wieder einreisen möchten, müssen bei der zuständigen regionalen Ausländerbehörde (Immigration Office) eine Genehmigung zur Wiedereinreise ('Reentry Permit') beantragen. Detaillierte Auskünfte können bei der zuständigen regionalen Ausländerbehörde erfragt werden.
Arbeitsaufnahme/Studium
Zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium ist ein Visum erforderlich, das vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der südkoreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden kann.
Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten sind Beiträge an den National Health Insurance Service zu entrichten.
Working Holiday-Visum
Für Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, bis zu einem Jahr durch die Republik Korea zu reisen und dort Gelegenheitsjobs anzunehmen, um die Reise zu finanzieren. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt wird ein sogenanntes Working-Holiday-Visum benötigt, das vorab bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss.
Erfassung biometrischer Daten
Bei der Einreise werden von Ausländern ab 17 Jahren biometrische Daten und Fingerabdrücke erfasst.
Ein- und Ausreisekontrolle
Bei der grenzpolizeilichen Abfertigung zur Ausreise aus der Republik Korea muss der Pass vorgelegt werden, der auch zur Einreise genutzt wurde. Hierauf müssen insbesondere diejenigen achten, die mehr als einen Reisepass besitzen. Wird der zur Einreise benutzte Pass nicht vorgelegt, kann die Ausreise verweigert werden.
Wird nach der Einreise ein neuer Reisepass ausgestellt, muss dieser bei der Ausländerbehörde (Immigration Office) registriert werden, bevor eine Ausreise mit diesem erfolgt. Nähere Informationen bietet HiKorea.
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig.
Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.
Zum Schutz vor Tierseuchen in Europa (z. B. BSE, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe) ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren sowie Milchprodukten streng verboten. Untersagt ist ebenso die Einfuhr von Obst und Gemüse sowie von Nüssen und Reis.
Die Zollkontrollen bei der Einreise wurden deutlich verschärft. Bei Einfuhr von tierischen Erzeugnissen wie Fleisch und Wurstwaren, Käse u. Ä. drohen hohe Geldstrafen, insbesondere wenn es sich um Waren aus Ländern handelt, in denen die Asiatische Schweinepest ausgebrochen ist.
Bezüglich der Einfuhr von Medikamenten empfiehlt es sich grundsätzlich und vor allem bei verschreibungspflichtigen Medikamenten oder größeren Mengen ein englischsprachiges Schreiben des Arztes mitzuführen. Betäubungsmittel und Psychoaktive Substanzen müssen vor der Reise beim Ministry for Food and Drug Safety (Mfds) angemeldet werden. Das Mfds kann unter dieser E-Mailadresse kontaktiert werden: narcotics@korea.kr.
Heimtiere
Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen einen Mikrochip, ein Tiergesundheitszeugnis, in dem die Identifikationsnummer des Chips angegeben ist, und für Tiere, die älter als 90 Tage sind, einen Nachweis, dass sie mindestens drei Monate und höchstens 24 Monate vor Einreise einem Test auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen wurden. Der Antikörpertest muss in einem international anerkannten Labor durchgeführt worden sein und einen Wert von mindestens 0,5 IU/ml ergeben haben. Das Testergebnis muss im Tiergesundheitszeugnis festgehalten sein. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Südkorea sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Im Norden entlang der Grenze zu Nordkorea besteht ein saisonal mittleres Risiko zwischen März und Dezember. Im Norden in ländlichen Regionen der Provinzen Incheon, Gangwon-Do, Gyeonggi-Do inklusive der demilitarisierten Zone liegt ein saisonal geringes Risiko zwischen März und Dezember vor. Der Anteil Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 100%, siehe DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, falls zutreffend tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
- Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Tsutsugamushi-Fieber (Scrub Typhus)
Diese durch Milben übertragene Infektionserkrankung stellt nur bei Wanderungen auf dem Land (Scrub) in der wärmeren Jahreszeit ein potentielles Infektionsrisiko dar.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Immer wieder kommt es zu Fällen der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, „Vogelgrippe") in Südkorea. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten, siehe Aviäre Influenza.
- Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.
- Suchen Sie einen Arzt/eine Ärztin auf und weisen Sie auf den Aufenthalt in Südkorea hin, falls Sie bei Reisen aus betroffenen Gebieten innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr Atemwegsbeschwerden und Fieber entwickeln.
- Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Luftverschmutzung
Insbesondere in den Ballungsräumen kann es zu erhöhter Luftverschmutzung kommen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Südkorea entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet. Wenn man nicht eine der internationalen Abteilungen großer Krankenhäuser aufsucht, kann die Verständigung problematisch sein, da Englisch sprechende Ärzte häufig fehlen. Seoul ist (wegen moderner Therapieformen zu einem günstigen Preis) das Ziel vieler sogenannter Medizintouristen.
Aufgrund von politischen Auseinandersetzungen im Gesundheitswesen kann es zu Einschränkungen bei der Notfallversorgung, insbesondere an wichtigen Feiertagen, kommen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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