Ländername | Nepal |
Beste Reisezeit | März, September, Oktober |
Fläche | 147.181 km2 |
Hauptstadt | Kathmandu |
Bevölkerung | 29.164.578 |
Sprache | Nepali |
Staats-/Regierungsform | Bundesstaat |
Staatsoberhaupt | Präsident Ram Chandra PAUDEL (seit 12.03.2023), Nepalesische Kongresspartei |
Regierungschef | Khadga Prasad Sharma OLI (seit 15.07.2024), Kommunistische Partei Nepals/Vereinigte Marxisten-Leninisten |
Außenminister | Dr. Arzu Rana DEUBA, Nepalesische Kongresspartei |
Währung | Nepalesische Rupie |
Zeitzone | UTC+5:45, Nepalesische Normalzeit |
Reiseadapter | C, D, M |
Kfz-Länderkennzeichen | NEP |
ISO-3166 | NP, NPL |
Internet-TLD | .np |
Landesvorwahl | +977 |
Website | https://nepal.gov.np |
Reisepass & Visum | Notwendig |
Vorgeschichte | Viele Mythen bestimmen die frühe Geschichte Nepals, die weitgehend im Dunkeln liegt |
563 v. Chr. | Siddhartha Gautama, genannt Buddha, wird in Lumbini, Südnepal, geboren |
1200–1482 | Königreich der Mallas im Kathmandu-Tal. Beginn des Kastensystems |
1768 | Der Eroberer Prithvi Narayan Shah gründet das heutige Nepal |
1951 | Shah-König Tribhuvan gewinnt mit Hilfe Indiens die Macht; das Land öffnet sich der Demokratie |
1960–1990 | Rückkehr zum Ein-Parteien-System |
1990 | Blockade und Volksaufstand, Rückkehr der Demokratie |
2001 | König Birendra wird ermordet, sein Bruder Gyanendra tritt die Nachfolge an |
2008 | Nepal wird Republik, Abschaffung der Monarchie |
2015 | Ein starkes Erdbeben verwüstet weite Teile des Landes |
2024 | Gewaltige Erdrutsche und Überschwemmungen im Kathmandu-Tal |
Bhrikuti Mandap, Kathmandu | Tel. 01 4 25 69 09 | welcomenepal.com
Neer Bhawan, Sanepa, Patan | Tel. 01 5 52 32 28 | giz.de
Gyaneshwar | P.O. Box 226 | Kathmandu | Tel. 01 4 41 27 86 | kathmandu.diplo.de
Manakamana Marg 22 | Kathmandu | Tel. 01 45 34 69 02 16 | botschaft-konsulat.com
SDC Compound | Ekantakuna, Jawalakhel, Lalitpur | Tel. 01 5 54 92 25 | eda.admin.ch/kathmandu
Polizei Tel. 1 00; Feuerwehr Tel. 1 01; Rotes Kreuz Tel. 01 4 22 80 94; Touristenpolizei Bhrikuti Mandap (Tel. 01 4 22 63 59) und Thamel (Tel. 01 4 70 07 50)
In Städten wie Kathmandu und Pokhara bieten Restaurants, Hotels und Cafés meist kostenloses Wlan (WiFi). Günstig telefoniert und surft man mit einer nepalesischen Prepaid-Karte von den Anbietern NTC oder Ncell. Schnelles Internet ist nur in abgelegenen Gegenden nicht verfügbar – check vor der Reise, ob dein Anbieter ein Roaming-Abkommen mit Nepal hat.
Das Hauptpostamt (General Post Office | nepalpost.gov.np) liegt in der Nähe der Civil Mall. Pakete können nebenan im Foreign Post Office verschickt und empfangen werden. Das Post Office in Bhaktapur ist in Dudhpati und in Patan in der Nähe von Patan Dhoka.
Postkarten kosten 320 Rs, Normalbriefe bis 20 g 330 Rs. Am besten gibt man seine Post im Hotel ab, das sie dann im Postamt abliefert. Für wichtige und eilige Sendungen ist es besser, private Zustelldienste wie Fedex (Kantipath | Tel. 01 4 26 92 48 | fedex.com/np) und DHL (Kamaladi | Tel. 01 4 22 32 22 | dhl.com.np) zu wählen.
Handyempfang ist nicht überall im Land gewährleistet. Informier dich bei deinem Anbieter über die Roamingbedingungen, eine nepalesische SIM-Karte lohnt sich aber auf jeden Fall. Mit einer Reisepasskopie und einem Passfoto kannst du eine bei Ncell (ncell.com.np) kaufen – auch schon direkt nach Ankunft am Flughafen. Eine Ncell-SIM-Karte kostet z. B. 99 Rs und die damit geführten Ortsgespräche 2 Rs/Min. Ein Anruf nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz kostet 4,99 RS/Min., SMS kosten immer 5 Rs (kommen aber nicht immer an). Eine Prepaidkarte gibt es in den Werten von 50 Rs bis zu 1000 Rs zu kaufen. Aufwendiger ist der Kaufprozess einer SIM-Karte bei der Nepal Telecom (NTC | ntc.net.np). Festnetznummern tragen immer eine 0 vor der Vorwahl. Rufst du aus Deutschland oder mit deutscher SIM-Karte an, lässt du die 0 nach der Ländervorwahl weg.
Vorwahl Deutschland: 0049; Vorwahl Österreich: 0043; Vorwahl Schweiz: 0041; Vorwahl nach Nepal: 00977
Februar–März | Maha Shivaratri |
Mitte April | Nepalisches Neujahr (Baisakh 1) |
April–Mai (Vollmondtag) | Buddha Jayanti |
29. Mai | Republic Day (Gantantra Diwas) |
19. September | Constitution Day (Sambidhan Diwas) |
September–Oktober | Dashain (Vijaya Dashami) |
Oktober–November | Tihar (Deepawali) |
Oktober–November (nach Tihar) | Chhath Parva |
Du kannst Busse, LKWs, Taxis, Elektrotaxis (safa) und Fahrradrikschas (Preis vorher aushandeln) nutzen. Alle Stadtfahrten mit dem Bus kosten nur wenige Rupien. Die meisten Überlandbusse fahren vom Buspark in Gongabu im Norden Kathmandus ab. Besser reist du jedoch in Touristenbussen nach Dhulikhel, Nagarkot, Pokhara und Chitwan z. B. von Greenline (Tridevi Marg | Thamel | Tel. 01 4 25 38 85 | Facebook: GreenlineHolidaysNepal).
Je nach Geldbeutel, Jahreszeit, Anlass oder ethnischer Zugehörigkeit wird das Gericht ergänzt oder verändert. Die Beilagen werden als das bezeichnet, was sie sind: aloo (Kartoffeln), kauli (Blumenkohl) oder masu (Fleisch). Lediglich eine Festtafel hat einen gesonderten Namen, nämlich bhoj. Normalerweise wird zweimal am Tag, morgens vor zehn und abends gegessen – immer dal bhat. Desserts sind als Abschluss einer Mahlzeit nicht üblich. Sie werden vor allem bei festlichen Gelegenheiten und wenn Gäste eingeladen sind, zubereitet oder auf dem Markt gekauft. Neben regulären Mahlzeiten gibt es khaja (Snacks) – meistens am späten Nachmittag.
Frag außerhalb der Touristenorte und auf den Trekkingrouten einfach, ob es „Essen” gibt: „Khaanaa chha?” Du erhältst dann einen riesigen Berg körnigen Reis, ein Schälchen Linsensoße, die du über den Reis schüttest, etwas Gemüse sowie eine Portion achaar (sehr scharf gewürztes Gemüse oder sauer-scharf eingelegte Früchte), dazu ein Glas Wasser, das du aber besser nicht anrührst. Das Ganze nennt sich dal bhat tarkaari (mit Gemüse). Du bekommst von allem Nachschlag, bis du satt bist
Auch in Touristenrestaurants wird natürlich unvermeidlich dal bhat angeboten, allerdings fällt hier der Nachschlag aus. Es gibt in Kathmandu mehrere moderne und trotzdem architektonisch sehr authentische Restaurants, die ihren Gästen original nepalesisches Essen servieren, inklusive Nachschlag und rakshi (selbst gebrannter Schnaps). Eine schöne, spannende Erfahrung ist es, dal bhat, momos (Teigtaschen) oder andere Gerichte unter Anleitung selbst zu fabrizieren. Bei einer Vielzahl von Kochkursen wie etwa von Social Tours (socialtours.com/trip/nepali-cook ing-course) oder der Nepal Cooking School (nepalcookingschool.com.np), beide in Kathmandu, kannst du Tipps fürs heimatliche Kochen mitnehmen. Außerdem geht man oft auch vorher über den Markt, um gemeinsam die Zutaten einzukaufen.
Hast du Lust auf fritierte Lunge im Teig oder rohes Büffelhack? Die abwechslungsreiche Küche der Newar bietet Ausgefallenes, und regt die Fantasie von Gästen und Küchenchefs zugleich an. Vor allem in Kathmandu und Pokhara wurde die letzten Jahre viel mit den unterschiedlichesten Einflüssen experimentiert.
Gegessen wird mit den Fingern. Benutz dabei niemals deine Linke, in Nepal die „unreine” Hand, und berühr niemals das Essen, den Teller oder das Glas von Nepalesen! Für Hindus wäre das Essen damit jutho (rituell unrein). Die jüngere Generation und die tibetisch-buddhistischen Völker wie die Sherpas haben damit jedoch keine Probleme.
Solltest du privat oder offiziell eingeladen werden, komm nicht auf die Minute pünktlich. Der Abend vergeht mit Trinken und Häppchen, erst am Schluss wird für den dann großen Hunger gesorgt. Übe schon mal den Schneidersitz: Es wird auf dem Boden gegessen oder auf winzigen Hockern, mit dem Teller auf dem Schoß. Wohin mit dem Teller nach dem Essen? Einfach unter deinen Hocker oder in eine Ecke stellen und dann sofort nach Hause gehen. Das Essen bedeutet das Ende der Einladung.
Bei privaten Einladungen kannst du erkennen, dass die Küche Nepals im Verborgenen blüht und vielfältiger ist als angenommen. Alle Völker Nepals haben eigene Vorlieben. So kann sich ein Newar ein Leben ohne chiura, Reisflocken, nicht vorstellen, ein Tieflandbewohner besteht auf chapatis (rotis), kleine gebackene Fladen. Die tibetischen Völker im Gebirge ziehen tsampa (dhindo) – nahrhaftes, geröstetes Gerstenmehl, das mit dem berühmten Buttertee zu Klößchen geknetet wird – Yakfleisch, Kartoffeln, Nudeleintöpfe und momos dem dal bhat vor.
Eine der Spezialitäten, die du nicht verpassen solltest, ist der juju dahi (Königsjoghurt) in Bhaktapur. Ähnlich den Winzern in Europa hat jede Familie ihr Geheimrezept, fast immer ist der Joghurt gezuckert, oft wird Kardamom zugefügt. Besonders cremig ist die Variante aus Büffelmilch (baiseko dudh). Man erkennt die Joghurtläden, die meist nur etwas größer sind als die Kühltruhen, die sie beinhalten, an den gemalten Tonschalen über der Tür.
Nepalesen trinken gerne süßen Milchtee (vor allem morgens), Schwarztee und Wasser, tibetische Völker darüber hinaus Buttertee. In gewissen ethnischen Gruppen ist Alkohol verboten, in anderen wiederum integrierter Teil der Kultur. Einen über den Durst zu trinken kommt aber fast überall einem Gesichtsverlust gleich, da Alkoholismus vor allem in den Dörfern ein Problem ist.
Erwarte nicht zu viel von Pasta, Salat und Pizza. Es gibt aber auch das eine oder andere annehmbare chinesische Restaurant, und falls du Currys und Tandoori-Gerichte magst: Indische Küche ist weit verbreitet.
Nepal ist kein Land fürs Nachtleben, weshalb die Küche vieler Restaurants auch nur bis etwa 21 Uhr geöffnet. Die meisten Lokale haben keinen Ruhetag und auch feste Öffnungszeiten sind selten. Bei aller Köstlichkeit der Gerichte solltest du auch ein paar wichtige Gesundheitsregeln beachten: Sei vorsichtig beim Genuss von Salaten, meide ungeschältes Obst, und trinke nur abgekochtes Wasser. Im Winter ist die Infektionsgefahr geringer als während der Monsunzeit.
Mit der „Service Charge” von 10 Prozent beinhaltet die Rechnung in den meisten Hotels, Restaurants und Reiseagenturen bereits das Trinkgeld.
Feilschen ist angesagt in Souvenirläden, bei Taxis und Rikschas (vorher!) und bei fliegenden Händlern. Aber niemals mit grimmiger Miene und nicht um den letzten Cent feilschen, du verlierst nur das Gesicht. Lebensmittel und Bedarfsgegenstände des täglichen Lebens haben feste Preise.
Kathmandu ist ein Dorado für Bücherund Kartenfreaks vorzugsweise für Titel aus und über Asien. Es gibt viele gute Buchhandlungen in Thamel und entlang der Lakeside in Pokhara. Das Secondhandsystem in Nepal ermöglicht es, ein ausgelesenes Buch zum Bruchteil des Neupreises zu erstehen. Bei (westlichen) Musik-CDs und DVDs handelt es sich oft um Raubkopien von teils schlechter Qualität. Groovy sind aber auf jeden Fall die verschiedenen Musikgruppen, die Jazz und traditionelle Musik zusammenbringen: Halte nach CDs von „Urjazz“ und dem „Hari Maharjan Project“ Ausschau.
Populär ist die naive Malerei mithila, die von Frauen aus dem östlichen Tiefland stammt und ihre Motive aus dem Hindu-Pantheon, tantrischen Buddhismus und aus der Folklore nimmt. In verschiedenen Galerien stellen nepalesische und ausländische Künstler zeitgenössische Malerei aus. Viele Läden verkaufen hervorragende Fotografien von Land und Leuten. Das Kunsthandwerk, insbesondere Holzund Metallarbeiten sowie Schmuck, hat eine jahrtausendalte Tradition.
Ein handgestrickter Pullover ist zu Hause zu teuer? Dann schlag in Nepal zu, und deck dich gleich noch mit Socken, Mützen und Handschuhen ein. Frauen sei eine kurta suruwal ans Herz gelegt, ein maßgeschneiderter Dreiteiler ideal für die warmen Sommertage und schon für 20 bis 25 Euro inkl. Nähen zu haben. Die sehr empfehlenswerten Yakwollschals haben die Größe einer Kinderdecke. Der „nepalesische Mantel“ ersetzt den Einheimischen die Softshell-Jacke und wärmt auch in kalten Nächten.
Trekkingkleidung und -ausrüstung gibt es in vielen Läden im Touristenviertel Thamel und in Pokhara. Preiswerte Stücke sind allerdings meist gefälschte Kopien. In Kathmandu und Pokhara gibt es in den Filialen von Sherpa Adventure Gear eine Auswahl an lokal und fair produzierten Schlafsäcken, Daunenjacken und andere Bergsachen.
Damit die Kinder mal Obst essen: Lapsis schmecken ein wenig wie Gummibärchen und sind extrem Vitamin-Chaltig – das perfekte Mitbringsel, das sich in jedem Supermarkt und in besserer Qualität auch auf Straßenmärkten findet. Whiskyliebhaber werden sich über den rauchigen Old Durbar Black Chimney freuen. Schottisch im Geschmack, nepalesisch im Preis. Ein bagh-chal-Set, meist kunstvoll geschnitzt, ist für alle Brettspielenthusiasten das ideale Geschenk. Lebensmittel für den täglichen Gebrauch findet man in den pasals, den kleinen Geschäften, die es in jeder Nachbarschaft gibt. Wer lieber westlich einkauft, findet aber auch Supermärkte, die dasselbe Sortiment haben – nur eben doppelt so teuer wie in den pasals.
Ruhetag ist der Samstag. Regierungsstellen, Behörden und Büros haben in der Regel von 10–13 und 14–17 Uhr geöffnet, von Mitte November bis Mitte März nur bis 16 Uhr und am Freitag von 10–15 Uhr. Viele Museen und ähnliche Einrichtungen schließen in den Wintermonaten von Oktober/November bis Januar/Februar früher.
In Kathmandu ist in den Fotogeschäften entlang der New Road und in Thamel alles rund ums Fotografieren zu Preisen wie in Europa erhältlich.
Pakora | frittiertes Gemüse oder Käse (paneer, cheese) in dünnem Teigmantel |
Momos | tibetische Maultaschen, mit Fleisch oder vegetarisch |
Kwati | Suppe aus neun verschiedenen Bohnensorten |
Thukpa | Eintopf aus Nudeln, Gemüse und Fleisch (tibetisch) |
Chatamari | Reispfannkuchen |
Paapad | knuspriges Linsenbrot, gebacken oder frittiert |
Choyla | gegrilltes und in Senföl eingelegtes scharf gewürztes Fleisch |
Dal Bhat | Nationalgericht aus Reis, Linsen, achaar und Gemüsecurry |
Sekuwa | Fleisch oder Fisch, im Tandoor gegrillt |
Sukuti | scharf gewürztes Dörrfleisch |
Kulfi | Milcheis mit Pistazien, Cashewnüssen und Safran |
Lapsi-Candy | kandierte Fruchtsorte |
Dahi | Joghurt |
Chhyang | vergorenes Getränk aus Reis- oder Maismehl |
Dudhko chiya | Milchtee mit Zucker, oft mit Ingwer, Kardamom oder Zimt gewürzt |
Lassi | süßes oder salziges Joghurtgetränk |
Was für eine Vielfalt! Über 100 ethnische Gruppen oder Kasten mit rund 120 Sprachen gibt es in Nepal. Viele von ihnen leben in abgeschnittenen Tälern noch immer ihr traditionelles Leben. Das komplexe Zusammenspiel von Völkern und Kasten ist nur wenig erforscht, und die meisten Nepalesen wissen relativ wenig über die Kultur und die Bräuche anderer Gruppen, vor allem, wenn diese nicht unbedingt in der direkten Nachbarschaft wohnen. Selbst als jung gebliebener 40-Jähriger gilt man hier zudem fast als alt: Mehr als 50 Prozent der Nepalesen zählen gerade einmal 25 Lenze und weniger. Im deutschen Rentenalter sind gerade mal 5 Prozent der Bevölkerung.
Lesen und Schreiben ist in Nepal keine Selbstverständlichkeit. 53 Prozent aller Frauen und 29 Prozent aller Männer sind Analphabeten. Während die jüngere Generation in den Städten in der Regel schriftkundig ist, gibt es in den Bergen im fernen Westen hingegen Dörfer mit einer 99-prozentigen Analphabetenrate. Die Lehrer der kostenlosen staatlichen Schulen werden grottenschlecht bezahlt und sind entsprechend unmotiviert und zumeist auch schlecht ausgebildet. Wer’s sich irgendwie leisten kann, schickt seine Kinder auf Privatschulen. Karriereoptionen für junge Leute mit eher handwerklicher oder praktischer Begabung gibt es kaum. Ohne die entsprechenden finanziellen Mittel geht aber auch für Akademiker nichts: Ein Studium kostet zwischen 3000 und 45 000 Euro.
Feiertage? Gibt es fast mehr als Arbeitstage! Der hinduistische Kalender ist voller Feste, und wenn dort mal nichts los ist, lässt sich immer ein buddhistischer oder tibetischer Feiertag finden. Während Holi, dem zweitägigen Frühlingsfest, herrscht Ausnahmezustand in Nepal und das Land verschwindet in einem Farb- und Wassernebel. Im Vergleich zu Indra Jatra, das jedes Jahr acht Tage im Herbst gefeiert wird, ist Karneval in Köln ein Kindergeburtstag. Zelebriert wird die Gründung Kathmandus, farbenfrohe Prozessionen, die Wagen mit kunstvollen Ornamenten und leuchtenden Götterfiguren geschmückt, ziehen durch die Straßen, es wird getanzt, Theaterstücke werden aufgeführt. Ein atemberaubendes Augen- und Ohrenfutter, das man unbedingt mal erleben sollte.
Hindufrauen werden sehr respektvoll behandelt, stehen aber immer unter irgendeiner Fuchtel: zuerst unter der des Vaters, dann der des Ehemanns und der Schwiegereltern. Ehen werden meist arrangiert, die Braut wird Teil der Familie des Mannes und ist dann fürs Kochen und Wäschewaschen für die ganze Familie zuständig. Mit 25 gilt eine Frau in Nepal als alt und schwer zu verheiraten. Verheiratete Hindufrauen erkennt man am roten Puder im Haarscheitel. Oft werden Mädchen auch in indische Bordelle verschleppt.
Im fernen Westen gelten Frauen während ihrer Menstruation als unrein und dürfen sich nicht in der Küche und oft auch nicht im Haus aufhalten. Viele Frauen schlafen in dieser Zeit im Kuhstall oder in kleinen Hütten im Wald – und das bei Temperaturen von bis zu 10 Grad minus, was tödlich enden kann. In den Städten findet man solche Vorurteile noch in abgeschwächter Form: Frauen dürfen während ihrer Monatsblutung nicht kochen oder den Tempel betreten.
Der Himalaja ist das höchste Gebirge der Welt. Acht der 14 Achttausender sind hier zu finden: Mt. Everest (8848 m), Lhotse (8516 m), Makalu (8463 m), Cho Oyu (8201 m), Dhaulagiri (8167 m), Manaslu (8163 m), Annapurna I (8091 m). Nach dem Everest ist der Kangchenjunga (8534 m) Nepals zweithöchster Berg. Zudem beherbergt das Land 47 Siebentausender und 156 Sechstausender.
Gottheiten gibt es viele im Hinduismus, letztendlich glauben die Hindus aber vor allem an die kosmische Kraft des Universums. Die Gottheiten auf der Erde verkörpern dabei Wiedergeburten dieser Urseele: Brahma ist der Schöpfer, Vishnu der Erhalter, Shiva der Zerstörer und gleichzeitige Erneuerer. Der Elefantenkopf gehört Ganesha, dem Sohn Shivas und Gott der Händler und Diebe. Aber auch ein Baum oder ein Stein hat etwas Göttliches – und zu gewissen Feiertagen im Jahr sogar die Straßenhunde oder das eigene Motorrad. Irgendetwas gibt es immer zu feiern. Gutes oder schlechtes Karma bestimmt die Wiedergeburt. Der Körper ist der vorübergehende „Tempel der Seele”, der nach dem Tod durch Verbrennen in den Kreislauf der Natur zurückgegeben wird. Was Meditation für den Buddhismus, ist Yoga für den Hinduismus. Im Gegensatz zu westlichen Yogaklassen ist Yoga in Nepal sehr spirituell (wenn auch nicht religiös). Frühmorgendliche Yogagruppen findet man in vielen Städten und mit Glück sogar in Dörfern.
Historisch gesehen gibt es einerseits ethnische Gruppen, die tibetischmongolischer Abstammung und ihrer jeweiligen Stammesreligion – oft eine Art des Buddhismus – zugehörig sind, wie etwa die Gurung, Tamang oder die Sherpa. Andererseits sind da die Khas, Newar und Madhesi, deren Zusammenleben seit jeher durch die Zugehörigkeit zu Kasten geregelt wird. 1854 etablierte der damalige Premierminister Jung Bahadur Rana ein Kastensystem, das alle Nepalesen in vier soziale Gruppen mit unterschiedlichen Gesetzen einteilt: brahman (Gelehrte), chetri (Krieger), vaishya (Bauern und Handelsleute) und sudra (Service, Unberührbare). Nach der Absetzung der Rana-Diktatur 1962 wurden alle Nepalis vom König vor dem Gesetz gleichgestellt, kastenbasierte Diskriminierung wurde verboten und Schulen und Ãmter für alle geöffnet. Obwohl heutzutage viele gebildete, junge Leute vorurteilsfrei sind, gibt es dennoch oft soziale oder sprachliche Ausgrenzung: Ehemals niedrigere Kasten sind im Demokratieprozess nach wie vor unterrepräsentiert.
Wie schützt man die Natur, ohne deren Bewohner gegen sich aufzubringen? Bei der Einrichtung des Chitwin-Nationalparks 1973, des ältesten derartigen Schutzgebiets, wurden die Bewohner umgesiedelt, was zu viel bösem Blut führte. Inzwischen bietet der Tourismus jedoch bessere Verdienstmöglichkeiten als die Landwirtschaft und vor allem die jüngere Generation hat sich mit dem Naturschutz angefreundet. Anders im Sagarmatha-Nationalpark: Der ursprünglich durch die Dorfgemeinschaft erfolgreich verwaltete Wald wurde verstaatlicht, die Behörden bekamen aber die unkontrollierte Abholzung nicht unter Kontrolle. Erfolgreiches Beispiel ist die Annapurna Conservation Area, wo die lokale Bevölkerung ausgebildet und in die Verwaltung eingebunden wurde. Rund 23 Prozent der Landfläche stehen in Nepal unter Naturschutz (dnpwc.gov.np), 21 Schutzgebiete wurden bis dato ausgewiesen.
Nepal ist stark zentralisiert, was sich auf die Politik und Verwaltung auswirkt. Der Gang zur Behörde bedeutet oft eine mehrtägige Reise. Wer im fernen Westen des Landes wohnt, braucht folglich gutes Sitzfleisch und viel Zeit. Auch durch Wahlen und wechselnde Regierungen lässt sich das System, das von seit Jahrzehnten eingesetzten Zivilbeamten kontrolliert wird, so schnell nicht ändern. Ohne demokratische Kontrolle durch die lokale Bevölkerung gehen viele Beamten ihrer Arbeit einfach nicht nach, und der Korruption ist Tür und Tor geöffnet. Auch durch die letzten Wahlen von 2017 ist keine Stabilität eingekehrt: Seit Nepal 2008 zu einer demokratischen Republik erklärt und die Monarchie abgeschafft wurde, gab es elf Ministerpräsidenten, von denen jeder im Schnitt ein Jahr im Amt war – und mit jedem Wechsel an der Spitze wird auch gleich das ganze Kabinett ausgetauscht. So verwundert es wenig, dass kaum eine Regierung einen langfristigen Plan für das Land hat.
Kühe sind heilig. Aber auch andere Tiere und Pflanzen werden im ganzen Himalaja-Gebiet verehrt. Von den Bäumen stehen Pipal und Banyan an erster Stelle. Der Rhododendron (lali guras) ist die Nationalblume.
Im Hochgebirge sind Yaks und Schneeleoparden, im Tiefland Panzernashörner, Tiger und Elefanten anzutreffen. Leoparden gibt es ebenfalls im Tiefland, aber auch im Mittelgebirge. Rhesusaffen flitzen in Kathmandu herum, die bildschönen Langurenaffen in den Bergen.
Namaste! So begrüßt man Menschen, die man zum ersten Mal oder nach langer Zeit wieder trifft. Die Handflächen werden in Brusthöhe aneinander gelegt, wobei alte Menschen und Respektspersonen zuerst begrüßt werden. Menschen, die man regelmäßig trifft (wie etwa den Rezeptionisten im Hotel), nickt oder lächelt man einfach zu. Schon gegessen? Anstatt nach dem Befinden erkundigen sich Nepalesen je nach Tageszeit, ob man seinen Tee, sein Mittag- oder sein Abendessen denn schon gehabt hätte. Das Wort „danke”, dhanyabaad, wird nur in Ausnahmefällen benutzt. In Nepal bedankt man sich mit einem Lächeln und einem leichten Wiegen des Kopfes. Ein separates „bitte” ist unüblich, auch die klaren Wörter „ja” und „nein” fehlen. Wenn dein Gegenüber sanft den Kopf schüttelt, verneint er nicht, sondern meint „ja, okay”. Höflich ist es, Dinge und Geld mit der rechten Hand zu geben und zu nehmen.
Aus Indien kommt der anmutige sari, den viele Frauen tragen. Die newarischen Frauen des Kathmandu-Tals (jyapus) sind an ihren schwarzen saris mit rotem Rand zu erkennen. Tibeterinnen tragen lange, ärmellose, am Rücken zusammengebundene Kleider, darüber häufig eine bunt gestreifte Schürze. Moderne Alltagskleidung ist für junge Frauen eine kurta suruwal, ein modischer Dreiteiler aus Hose, Tunika und Schal.
Die tibetischen Männer sind in ein loses Gewand namens chuba gehüllt. Die offizielle Männerkleidung (daura suruwal) besteht aus einer Kappe (topi), einem dunklen, westlichen Jackett, einem hellen, nepalesischen Hemd, das über dem Brustkorb zusammengebunden wird, und hellen, unten eng anliegenden Baumwollhosen.
Nepal gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Industrie gibt es kaum. Mehr als 60 Prozent der arbeitenden Bevölkerung sind Selbstversorger. In ländlichen Gegenden sind 80 Prozent der Menschen in der Landwirtschaft tätig. Angebaut wird neben Reis, Mais und Weizen typisch Asiatisches wie Gelbwurz oder Ingwer.
Außerhalb der Landwirtschaft sind fast alle Unternehmen Kleinbetriebe, viele davon Krämerläden. Die gesamte Industrie in Nepal beschäftigt gerade mal 16 Prozent der Bevölkerung und wächst nur sehr langsam. Die meisten Waren kommen aus China oder Indien. Zurück schickt Nepal in erster Linie Teppiche, Metallprodukte, ausgewählte Lebensmittel und Kunsthandwerk. Der Landwirtschaftssektor trägt zu mehr als 25 Prozent zu den Exporten bei.
Ob der sagenhafte Schneemensch wirklich existiert, ist eine Frage des Glaubens. Die Sherpas jedenfalls sind von der Existenz des mythischen Wesens überzeugt. Im Kloster Khumjung im Everestgebiet wird ein Yeti-Skalp aufbewahrt, der wohl aber in Wahrheit von der wilden Himalaja-Ziege Serow stammt. Der Extrembergsteiger Reinhold Messner vertritt die Theorie, dass es sich beim Yeti um den seltenen Tibetbären handelt.
Brüll nie jemanden an! Du verlierst dein Gesicht, der Respekt ist dahin und man kann dich unbeschwert übers Ohr hauen. Die Zauberworte? Geduld und Freundlichkeit. Ein Lächeln kostet nichts, wirkt aber oft Wunder.
Auch wenn in Nepal seit Urzeiten gekifft wird – die Zeiten, in denen Drogenkonsum bei Ausländern geduldet war, sind definitiv vorbei. Und ein nepalesisches Gefängnis von innen möchte keiner sehen.
„Change money?” hallt es zuweilen durch Thamel. Muss nicht sein! Erstens schadet es der Wirtschaft und zweitens dir. Es gibt unzählige Wechselstuben in Thamel, die weder Falschgeld ausgeben noch einen schlechten Kurs haben.
„Bye, bye, one Rupie!” Selbst wenn es schwerfällt, gib Bettelkindern nichts, auch keine Süßigkeiten. Es beruhigt vielleicht dein schlechtes Gewissen, zieht aber eine neue Generation von Bettlern heran. Sinnvoller ist es, Organisationen wie Child Workers in Nepal/ Concerned Centre (cwin.org.np) zu unterstützen.
Raus aus den Latschen beim Betreten einer buddhistischen Gebetsstätte oder einer hinduistischen Tempelanlage! Manchmal musst du am Eingang auch alle Sachen aus Leder wie Gürtel, Taschen oder Jacken ablegen.
Siehe
Naturkatastrophen und die Überschwemmungen in der Monsunzeit führen im ganzen Land regelmäßig zu teilweise erheblichen Infrastrukturschäden und unpassierbaren Straßen. Dies betrifft insbesondere größere Straßen rund um das Kathmandu-Tal.
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle nepalesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der.
In Nepal gilt Linksverkehr. Lokale Taxis, Busse und Mietwagen stehen zur Verfügung.
Bei Reisen über Land muss mit Verkehrsbehinderungen wegen unzureichender Infrastruktur und damit einhergehenden, oft erheblichen Verzögerungen gerechnet werden
Technische Überwachungen der Fahrzeuge werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt; die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle - auch mit Todesfolge - passieren insbesondere bei Überlandfahrten häufig.
Ausreichende medizinische Versorgung bei Notfällen oder Unfällen kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen besteht nicht. In größeren Teilen des Landes besteht kein oder nur unzureichender Mobilfunk- bzw. Internet-Empfang. In Notfällen können Hilfsleistungen nur mit teils erheblichen Verzögerungen organisiert werden.
Für Aufenthalte bis zu 15 Tage ist der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Danach ist ein nepalesischer Führerschein erforderlich.
Trekking und Bergsteigen erfreuen sich in Nepal immer größerer Beliebtheit. Die Gefahr einer Höhenkrankheit sollte nicht unterschätzt werden. Wegen Überfüllung zahlreicher Routen und Gipfelbesteigungen durch zu viele Besucher besteht oft erhöhte Unfallgefahr.
Seit 2023 darf aus Sicherheitsgründen in den Nationalparks und im Hochgebirge nur noch mit zertifizierten Führern getrekkt oder geklettert werden. Weitere Details können über die Travel Updates des Nepal Tourism Board (NTP) in Erfahrung gebracht werden.
Alle Trekking-Reisenden müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die bei den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTP bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.
Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekking-Reisenden, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur, eines ortskundigen Führers und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Homosexuelle Handlungen sind in Nepal nicht strafbar; Zurückhaltung in der eher konservativen Öffentlichkeit und der Respekt vor lokalen Gebräuchen sind dennoch angezeigt.
Die nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Aus Sicherheitsgründen sollten sich Ausländer von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernhalten, da sie sich unter Umständen strafbar machen können.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge (über 5.000 USD) kann ebenfalls zu hohen Geld- und Haftstrafen führen.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind verboten. In Nepal wurden in jüngster Vergangenheit hohe Geldstrafen und langjährigen Freiheitsstrafen für derartige Vergehen ausgesprochen. Der Missbrauch von Kindern durch Deutsche im Ausland wird auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.
Das nepalesische "Electronic Transactions Act" stellt Beiträge in sozialen und elektronischen Medien, die den sozialen Frieden Nepals stören oder Personen diffamieren, unter Strafe. Ausländer können mit Ausweisung oder/und auch Gefängnisstrafen bestraft werden.
Die Benutzung von Drohnen ohne erforderliche Genehmigungen kann zur Konfiszierung und zu hohen Bußgeldern führen. Auch die Haftung für mögliche Personen- oder Sachschäden, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden, liegt bei der Person, die die Drohne fliegen lässt.
Landeswährung ist die nepalesische Rupie (NPR). Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren VISA- und Mastercard.
Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von EUR oder USD in bar, insbesondere bei Reisen in weniger besiedelte Regionen.
Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie (INR) ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine in der Regel nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten müssen alle Personen ≥ neun Monaten einen gültigen Gelbfieberschutz nachweisen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) wurden nachweislich autochthone Übertragungen nachgewiesen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Unterhalb von 2.000 Metern besteht in Nepal ganzjährig ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria v.a. in den Terai Distrikten nahe Indien und dem Chitwan Nationalpark. Kathmandu, Pokhara und der Himalaya in Höhenlagen ab 2.000 m gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 91%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) treten zu 9% auf. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird keine medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Japanische Enzephalitis. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche "Auffrischung" kann dann vor Ort erfolgen, siehe Tollwut.
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
Seit 2019 wurden aus Nepal Fälle von aviärer Influenza gemeldet.
Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Siehe auch Aviäre Influenza.
Siehe auch
Nepal ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein, sonst ist sie unter Umständen vom Verunglückten selbst zu tragen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für Reisende in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Nepalreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie Ihre Reisepläne ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt.
Aufgrund von Waldbränden können insbesondere in den trockenen Monaten (November - Mai) durch Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung gesundheitliche Beschwerden entstehen. Personen mit Vorerkrankungen der Lunge sind besonders gefährdet.
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
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Bei den Protesten und gewalttätigen Demonstrationen am 8. und 9. September 2025 kam es insbesondere in Kathmandu zu Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden, die Tote und zahlreiche Schwerverletzte forderten. Mit der Durchsetzung einer vorrübergehenden Ausgangssperre durch die nepalesische Armee sowie dem Rücktritt der nepalesischen Regierung beruhigt sich die Sicherheitslage. Die Ernennung von Sushila Karki zur Premierministerin einer Übergangsregierung und die anschließende Auflösung des Parlaments tragen ebenfalls zur Stabilisierung der Lage bei. Weitere, auch gewalttätige, Demonstrationen und ein erneutes Aufflammen der Proteste können gleichwohl nicht ausgeschlossen werden.
Es besteht keine besondere Gefährdung durch Terrorismus.
Siehe Aktuelles
In Nepal kam es in der Vergangenheit immer wieder zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs" (Zwangsstreiks) mit Blockaden bzw. Straßensperren, die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt wurden. Diese stark politisch motivierten Streiks sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Demonstrationen oder Protestaktionen können – oft auch kurzfristig – zu Beeinträchtigungen führen.
Besonders im Terai, dem südlichen Grenzland zu Indien, ist mit Protestaktionen und bisweilen auch gefährlichen Auseinandersetzungen zwischen politischen Gruppierungen und Sicherheitskräften zu rechnen.
An den Grenzübergängen zu Indien kann es sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen.
Insbesondere in touristischen Gegenden kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub, aber auch zu schwereren Vergehen wie Einbrüchen kommen. Während der Festival-Saison von September bis November kommen derartige Delikte gehäuft vor.
In der Vergangenheit kam es in Einzelfällen zu Übergriffen gegen alleinreisende Trekking-Reisende; alleinreisende Frauen wurden bereits Opfer von Vergewaltigungen.
Nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen sehen sich vereinzelt Erpressungsversuchen durch kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen ausgesetzt; Forderungen werden teilweise mit Gewalt durchgesetzt. Auch Trekking-Reisende sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche". Ein ortskundiger Führer kann deeskalierend wirken.
In Touristengegenden sollte die „Tourist Police" eingeschaltet werden. Staatliche Sicherheitskräfte besitzen oft nur geringe Fremdsprachenkenntnisse. Es kann zur Parteinahme gegen Ausländer kommen. Das Auftreten staatlicher Sicherheitskräfte ist bisweilen robust, kritische Äußerungen oder Diskussionen hierzu sollten jedoch unterbleiben.
Nepal liegt in einer seismisch aktiven Zone; insbesondere das Himalaya-Gebiet gilt als stark erdbebengefährdet.
Vor allem von Juni bis Oktober kommt es während des Monsun in ganz Nepal durch plötzlich auftretende und oft länger anhaltende Unwetter immer wieder zu Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutschen, die auch touristische Infrastruktur betreffen und einschränken können.
Siehe Aktuelles
Naturkatastrophen und die Überschwemmungen in der Monsunzeit führen im ganzen Land regelmäßig zu teilweise erheblichen Infrastrukturschäden und unpassierbaren Straßen. Dies betrifft insbesondere größere Straßen rund um das Kathmandu-Tal.
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle nepalesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
In Nepal gilt Linksverkehr. Lokale Taxis, Busse und Mietwagen stehen zur Verfügung.
Bei Reisen über Land muss mit Verkehrsbehinderungen wegen unzureichender Infrastruktur und damit einhergehenden, oft erheblichen Verzögerungen gerechnet werden
Technische Überwachungen der Fahrzeuge werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt; die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle - auch mit Todesfolge - passieren insbesondere bei Überlandfahrten häufig.
Ausreichende medizinische Versorgung bei Notfällen oder Unfällen kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen besteht nicht. In größeren Teilen des Landes besteht kein oder nur unzureichender Mobilfunk- bzw. Internet-Empfang. In Notfällen können Hilfsleistungen nur mit teils erheblichen Verzögerungen organisiert werden.
Für Aufenthalte bis zu 15 Tage ist der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Danach ist ein nepalesischer Führerschein erforderlich.
Trekking und Bergsteigen erfreuen sich in Nepal immer größerer Beliebtheit. Die Gefahr einer Höhenkrankheit sollte nicht unterschätzt werden. Wegen Überfüllung zahlreicher Routen und Gipfelbesteigungen durch zu viele Besucher besteht oft erhöhte Unfallgefahr.
Seit 2023 darf aus Sicherheitsgründen in den Nationalparks und im Hochgebirge nur noch mit zertifizierten Führern getrekkt oder geklettert werden. Weitere Details können z.B. über die Travel Updates des Nepal Tourism Board (NTP) in Erfahrung gebracht werden.
Alle Trekking-Reisenden müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die bei den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTP bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.
Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekking-Reisenden, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur, eines ortskundigen Führers und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Homosexuelle Handlungen sind in Nepal nicht strafbar; Zurückhaltung in der eher konservativen Öffentlichkeit und der Respekt vor lokalen Gebräuchen sind dennoch angezeigt.
Die nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Aus Sicherheitsgründen sollten sich Ausländer von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernhalten, da sie sich unter Umständen strafbar machen können.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge (über 5.000 USD) kann ebenfalls zu hohen Geld- und Haftstrafen führen.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind verboten. In Nepal wurden in jüngster Vergangenheit hohe Geldstrafen und langjährigen Freiheitsstrafen für derartige Vergehen ausgesprochen. Der Missbrauch von Kindern durch Deutsche im Ausland wird auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.
Das nepalesische „Electronic Transactions Act" stellt Beiträge in sozialen und elektronischen Medien, die den sozialen Frieden Nepals stören oder Personen diffamieren, unter Strafe. Ausländer können mit Ausweisung oder/und auch Gefängnisstrafen bestraft werden.
Die Benutzung von Drohnen ohne erforderliche Genehmigungen kann zur Konfiszierung und zu hohen Bußgeldern führen. Auch die Haftung für mögliche Personen- oder Sachschäden, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden, liegt bei der Person, die die Drohne fliegen lässt.
Landeswährung ist die nepalesische Rupie (NPR). Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren VISA- und Mastercard.
Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von EUR oder USD in bar, insbesondere bei Reisen in weniger besiedelte Regionen.
Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie (INR) ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine in der Regel nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Nepal regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende dazu gezwungen, auf eigene Kosten die Rückreise anzutreten.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung oder bei Einreise beantragt werden muss.
Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin.
Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Restgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden. Fluggesellschaften können die Beförderung von Passagieren ansonsten ablehnen und tun dies vereinzelt.
Der Visa-on-Arrival-Service steht zur Verfügung. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports (Kathmandu) stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumsantrag elektronisch gestellt werden kann. Die Eingabemaske kann auch vorab online ausgefüllt und die Beantragungsnummer gespeichert werden. Die Gebühren sind in nepalesischen Rupien zum Tageswechselkurs zu bezahlen. Devisen sollten passend in bar in USD bzw. der Gegenwert in EUR mitgeführt werden (15 Tage/30 USD, 30 Tage/50 USD, 90 Tage/125 USD).
Inhaber von Passersatzdokumenten können den Visa-on-Arrival-Service nicht in Anspruch nehmen.
Touristenvisa sind gegen Gebühr auf bis zu 150 Tage verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten, siehe Überschreitung des Aufenthalts.
Das Überschreiten des genehmigten Aufenthaltes hat in Nepal erhebliche Konsequenzen.
Bei einem Überschreiten des legalen Aufenthaltes (Gültigkeit des Visums) bis 14 Tage kann die Visagebühr von 3 USD pro Tag nachgezahlt werden. Bei der Überschreitung um eine Woche kann die Zahlung direkt am Flughafen erfolgen, ab 7 Tagen ist vor der Ausreise die Vorsprache beim Immigration Department verpflichtend. Ab 14 Tagen ist zusätzlich zur Visumgebühr von 3 US-Dollar eine Strafe von 5 US-Dollar („Late Fee") zu zahlen, also pro Tag 8 US-Dollar.
Die Aufenthaltsüberschreitung um 150 Tage und mehr ist ein Straftatbestand. Die Straftat des Überziehens der Aufenthaltserlaubnis (overstay) wird mit 50.000 NPR (ca. 360 US-Dollar) belegt; bei Nichtzahlung erfolgt ausnahmslos Inhaftierung. Im Falle der Ausübung einer (unbezahlten) Tätigkeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis ist mit einer weiteren Geld- und Gefängnisstrafe zu rechnen.
Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und von Freiwilligendiensten muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. „Health Camps"), die zusätzlich immer die Zustimmung des „Nepal Medical Councils" benötigen.
Ausländische Staatangehörige können derzeit nicht von Nepal aus auf dem Landweg nach China einreisen.
Die Weiterreise nach Indien auf dem Landweg ist für ausländische Staatangehörige nur an folgenden Grenzübergängen möglich: Sonauli/Belahiya (Bhairawa) und Raxaul/Birgunj. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind ohne Vorankündigung möglich.
Über Reisebüros oder andere Vermittler in Nepal beantragte Visa zur Weiterreise nach Indien oder in die VR China erwiesen sich in der Vergangenheit mehrfach als gefälscht, was bereits bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen führte.
Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten, gibt es nicht.
Es gelten keine besonderen Bestimmungen für alleinreisende Minderjährige, dennoch wird empfohlen, dass Minderjährige nicht unbegleitet reisen. Eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten sollte mitgeführt werden.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar. Die Einfuhr von Gold und anderen Edelmetallen ist deklarationspflichtig und wird bei Einreise durch Handgepäck- und Personenkontrollen überprüft.
Die Landeswährung darf nicht ein- oder ausgeführt werden.
Bereits gebrauchte Gegenstände, Nahrungsmittel und Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen, vorbehaltlich eines Einfuhrverbots, siehe Department of Drug Administration DDA, zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden.
In Nepal hergestellte Produkte dürfen vorbehaltlich eines Ausfuhrverbots, siehe Department of Customs, bis zu dem bei Einreise von Reisenden deklarierten Betrag in ausländischer Währung, der bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube getauscht wurde, genehmigungsfrei ausgeführt werden.
Bei der Ausfuhr von Gütern ist die Negativliste des nepalesischen Zolls zu geschützten Kulturgütern sowie zu Produkten geschützter Tier- und Pflanzenarten des Department of Customs zu beachten.
Für die Einfuhr und Nutzung von Drohnen (UAV – Unmanned Aerial Vehicle) ist die vorherige Einholung zahlreicher Genehmigungen erforderlich. Zumindest die Tourismusbehörde und das Innenministerium und ggf. die Verwaltung des betroffenen Naturschutzgebietes müssen die Genehmigung erteilt haben; bei Drohnen über 2 kg Gewicht auch die Zivile Luftfahrtbehörde (CAAN). Bei Forschungsvorhaben gelten zusätzliche Regeln.
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen erteilt das nepalesische Finanzministerium.
Haustiere können mit ausreichendem Tollwut-Impfschutz und einem aktuellen tierärztlichen Gesundheitsattest (nicht älter als 24 Stunden) eingeführt werden. Zollformalitäten können jedoch langwierig sein.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten müssen alle Personen ≥ neun Monaten einen gültigen Gelbfieberschutz nachweisen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) wurden nachweislich autochthone Übertragungen nachgewiesen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Unterhalb von 2.000 Metern besteht in Nepal ganzjährig ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria v.a. in den Terai Distrikten nahe Indien und dem Chitwan Nationalpark. Kathmandu, Pokhara und der Himalaya in Höhenlagen ab 2.000 m gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 91%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) treten zu 9% auf. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird keine medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Japanische Enzephalitis. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung" kann dann ggf. vor Ort erfolgen, siehe Tollwut.
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
Seit 2019 wurden aus Nepal Fälle von aviärer Influenza gemeldet.
Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Siehe auch Aviäre Influenza.
Siehe auch Reiseinfos – Wanderungen und Trekking-Touren
Nepal ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein, sonst ist sie unter Umständen vom Verunglückten selbst zu tragen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für Reisende in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Nepalreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt.
Aufgrund von Waldbränden können insbesondere in den trockenen Monaten (November – Mai) durch Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung gesundheitliche Beschwerden entstehen. Personen mit Vorerkrankungen der Lunge sind besonders gefährdet.
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Das für Besucher am leichtesten erreichbare Krankenhaus ist das Patan Hospital in Lagankhel. Die meisten Krankenhäuser haben englischsprachiges Personal, und in den großen Hotels kann man nach Hausärzten fragen.
Die Apotheken in Kathmandu befinden sich überwiegend in der New Road und bieten preiswerte westliche Medikamente an.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Hepatitis A und B | 3 | - |
Malaria | 5 | - |
Japanische Enzephalitis | 4 | - |
Dengue-Fieber | 1 | - |
Gelbfieber | 2 | - |
[1] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die älter als 9 Monate sind und nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen.
[3] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[4] Ein Ansteckungsrisiko für die durch Mücken übertragene Japanische Enzephalitis besteht. Eine Impfung wird empfohlen.
[5] Geringes Malariarisiko ganzjährig unterhalb von 2.000 m, überwiegend in der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax, besteht am ehesten im Tiefland und nimmt in Richtung Norden mit zunehmender Höhe ab. In 9 % der Fälle tritt jedoch Malaria tropica auf.
[6] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
[7] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Höhenkrankheit ist für Bergwanderer gefährlich, v.a. ab 3500 m Höhe. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Ratschläge erteilt die Himalayan Rescue Association in der Nähe des Kathmandu Guest House im Stadtviertel Thamel in Kathmandu.
Die durch Mückenstich übertragbare Leishmaniose kommt vor allem im Tiefland vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tuberkulose kommt in Nepal vor.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern.
Trekking-Touren
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. +00977 (1) 425 69 09).
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Für Staatsangehörige aller Länder, die Anspruch auf ein Visum bei der Ankunft haben, ist die Beantragung eines Visums vor der Ankunft (ETA) (visa pre-arrival) nicht verpflichtend, es hilft aber dabei, den Einwanderungsprozess bei der Einreise zu beschleunigen. Es handelt sich beim ETA nicht um ein Visum, sondern um einen Visumsantrag, der vor der Einreise gestellt wird.
U. a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können gegen Vorlage von Reisepass, 4 Passfotos, Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichender Geldmittel ein auf 15, 30 oder 90 Tage begrenztes Visum bei der Einreise erhalten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten für die Visumbeantragung zur Verfügung.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine schriftliche Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache mitführen.
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Da die Einreise nach Nepal über Indien erfolgt, sind auch die indischen Einfuhrbestimmungen für Haustiere unbedingt zu beachten.
Berlin: In der Regel 2-5 Werktage. Wien: 1 Werktag. Sameday-Bearbeitung derzeit nicht möglich.
Die Einreise nach Nepal muss innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung des Visums erfolgen. Vom Einreisedatum an ist das Visum 60 Tage gültig (vor Ort kann die Aufenthaltsdauer auf 4 Monate, in Ausnahmefällen auf 5 Monate beim Ministry of Home Affairs (Department of Immigration, Maitighar, Kathmandu, Tel. (01) 422 35 90, 422 24 53, 422 36 81, 422 19 96) verlängert werden). Als Tourist darf man sich insgesamt 150 Tage in einem Kalenderjahr in Nepal aufhalten.
Weitere Auskünfte erteilen die Botschaft und die Konsulate (s. Kontaktadressen).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Touristenvisum. Für Geschäftsreisen bis zu 30 Tagen kann ebenfalls ein Touristenvisum beantragt werden.
Visum bei der Einreise:
Touristenvisum (mehrmalige Einreise):
30 US$ (Aufenthaltsdauer bis 15 Tage),
50 US$ (Aufenthaltsdauer bis 30 Tage),
125 US$ (Aufenthaltsdauer bis 90 Tage).
Transitvisum: 5 US$ (24 Std. gültig).
Schweiz
Touristenvisum (mehrmalige Einreise):
40 CHF (Aufenthaltsdauer bis 15 Tage),
70 CHF (Aufenthaltsdauer bis 30 Tage),
140 CHF (Aufenthaltsdauer bis 90 Tage).
Für Kinder unter 10 Jahren ist das Visum kostenlos (ein Visum bis 30 Tage pro Jahr).
(a) 1 Antragsformular online auszufüllen.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und der noch mindestens über zwei leere Seiten verfügt.
(d) Gebühr (in bar bei persönlicher Abholung, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg – je nach Konsulat unterschiedlich).
(e) Bestätigung des bezahlten Rückflugtickets.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) allein Reisende unter 18 Jahren: schriftliche Erlaubnis beider Elternteile/Sorgeberechtigten in englischer Sprache.
(h) Geschäftsreisen: Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Geld sollte ausschließlich bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels und lizensierten Wechselstuben) gewechselt werden. Touristen sollten Umtauschbelege sorgfältig aufbewahren, da diese für Visaverlängerungen oder Trekking-Genehmigungen vorgelegt werden müssen. Hotelrechnungen, Flugtickets und teilweise auch Trekking-Genehmigungen müssen von Touristen in Devisen bezahlt werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von ausreichend Bargeld, da Kreditkarten und Reiseschecks nicht überall akzeptiert werden. In Pokhara, Kathmandu und Chitwan gibt es zahlreiche Wechselstuben.
1 Nepal-Rupie = 100 Paisa. Währungskürzel: NR, NPR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 NR, Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 NR sowie 50, 25, 10 und 5 Paisa. Die Nepal-Rupie ist an die Indische Rupie gebunden.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist ab einer Summe im gegenwert von 5.000 US$ deklarationspflichtig (Belege gut aufbewahren). Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, gestattet.
Hinweis: Die Einfuhr von Banknoten im Wert von 500 und 1.000 Indischen Rupien ist verboten.
Mastercard, Visa und teilweise auch American Express werden in Touristengegenden wie Kathmandu, Pokhara, Chitwan und im Gebiet des Mount Everest akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Nepal in Kathmandu und an den Flughäfen von einigen Banken und Wechselstuben akzeptiert.
I. Allg. So-Do 10.00-15.00 Uhr, Fr 10.00-13.00 Uhr. Autorisierte Wechselstuben haben 12 Stunden geöffnet.
Drogen; Rindfleisch; Plastikwaren mit einer Stärke von weniger als 20 Mikrometer; eine bestimmte Art von Glühbirnen; Gegenstände, die gegen die gültigen nepalesischen Gesetze verstoßen.
Gegenstände von archäologischer oder historischer Bedeutung (älter als 100 Jahre) dürfen nicht exportiert werden. Für die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten ist die Zustimmung des Amtes für Archäologie erforderlich.
Waffen und Munition; industrielle Maschinen und Teile; Produkte aus dem Wald, Wildtiere oder deren Häute, Hörner, Felle etc.; Drogen aller Art; Bildnisse der Götter und Göttinnen Tad Patra und Bhoj Patra
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